Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 33 RVG
Festsetzung des Gegenstandswerts - kurzfristiges Arbeitsverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage im kurzfristigen Arbeitsverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage im kurzfristigen Arbeitsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.11.2011 - 4 Ca 661/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Das Arbeitsgericht hat die Bewertung des Kündigungsschutzantrages mit drei Bruttomonatsgehältern bei einer Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses von unter einem Jahr mit Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 begründet.Mit dieser ausführlichen Begründung hat sich der 2. Senat in seinem Beschluss vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (JurBüro 2011, 88) mit keinem Wort auseinandergesetzt.
- LAG Köln, 04.02.2010 - 6 Sa 1045/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Dem BAG lag im Jahre 2010 eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln - 6 Sa 1045/09 zugrunde. - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Dass ein Arbeitsverhältnis in den ersten zwölf Monaten ohne Vorliegen eines Sonderkündigungsschutzes nicht wirtschaftlich in gleicher Weise werthaltig ist, wie etwa ein langjährig bestehendes Arbeitsverhältnis, hat gerade der 2. Senat in seinem Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 (NZA 2010, 1228 - Fall "Emmely") nachhaltig selbst unter Beweis gestellt.
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Der Gebührenstreitwert ist daher nicht allein anhand der gestellten Prozessanträge zu ermitteln, sondern entscheidend ist der objektiv wirtschaftliche Wert des Klageziels, das mit den Anträgen verfolgt wird (vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - III ZR 23/11). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Mit dieser Rechtsprechung hat sich das Beschwerdegericht insbesondere der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.1984 (NZA 1985, 369) angeschlossen. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10
Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten im Zeitpunkt der Kündigung beträgt der Streitwert einen Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010 - 1 Ta 88/10).
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
Streitwertfestsetzung einer Kündigungsschutzklage - Sonderkündigungsschutz nach § …
In der Entscheidung vom 19.10.2010 ging es um den Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen in unterschiedlichen Verfahren und nicht um die Frage, ob der Höchstwert in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Kündigung von noch keinen sechs Monaten auf einen Monatsverdienst und bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monate aber noch keine zwölf Monate auf zwei Monatsverdienste herabzustufen ist (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11 -, juris).Ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten hat unter Anlegung einer dem Gebührenstreitwert gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu zutreffend: LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012, - 1 Ta 269/11, juris, Rz. 12) noch nicht den Wert, den ein durch gesetzliche Vorschriften geschütztes Arbeitsverhältnis innehat.
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.01.2013 - 1 Ta 132/12
Streitwertfestsetzung einer Kündigungsschutzklage - Dauer des …
In der Entscheidung vom 19.10.2012 ging es um den Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen in unterschiedlichen Verfahren und nicht um die Frage, ob der Höchstwert in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Kündigung von noch keinen sechs Monaten auf einen Monatsverdienst und bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monate aber noch keine zwölf Monate auf zwei Monatsverdienste herabzustufen ist (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11 -, juris).Ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten hat unter Anlegung einer dem Gebührenstreitwert gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu zutreffend: LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012, - 1 Ta 269/11, juris, Rz. 12) noch nicht den Wert, den ein durch gesetzliche Vorschriften geschütztes Arbeitsverhältnis innehat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12
Wertfestsetzung, kurzfristiges Arbeitsverhältnis
Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten im Zeitpunkt der Kündigung beträgt der Gegenstandswert einen Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 Ta 88/10, seither ständig, zuletzt Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11).
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2013 - 1 Ta 114/12
Streitwertfestsetzung bei objektiver Häufung mehrerer Kündigungsschutzanträge
Ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten hat unter Anlegung einer dem Gebührenstreitwert gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu zutreffend: LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012, - 1 Ta 269/11 -, juris, Rz. 12) noch nicht den Wert, den ein langjähriges Arbeitsverhältnis innehat. - LAG Sachsen-Anhalt, 20.06.2013 - 1 Ta 55/13
Streitwert - Zusammentreffen von fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten hat unter Anlegung einer dem Gebührenstreitwert gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu zutreffend: LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012, - 1 Ta 269/11 -, juris, Rz. 12) noch nicht den Wert, den ein langjähriges Arbeitsverhältnis innehat. - LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2012 - 1 Ta 115/12
Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschwerde, Kündigungsschutzklage, …
Entgegen der auch vom Arbeitsgericht zitierten Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 16.01.2012 - 1 Ta 269/11 - Juris) hat das Bundesarbeitsgericht damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.